mit Arbeitgeber-Beteiligung


Beim Betriebssport mit Arbeitgeber-Beteiligung stellt sowohl die unentgeltliche Überlassung eines geeigneten Raumes im Betriebsgebäude als auch die anteilige oder komplette Übernahme der Kurs-Kosten je Teilnehmer die Förderung durch den Arbeitgebers dar.




Bei der Wahl des Raumes sollte darauf geachtet werden, dass dieser in irgendeiner Form belüftet ist...sei es durch Fenster oder eine entsprechende Lüftungsanlage. Die Größe des Raumes sollte der geplanten Teilnehmerzahl entsprechen...jeder sollte sich noch frei bewegen können. Der Bodenbelag sollte idealerweise aus Holz, PVC oder ähnlichen Materialien bestehen. Teppichboden ist eher weniger gut geeignet, stellt aber kein KO-Kriterium dar. Der Raum sollte so gelegen sein, dass eventuell noch anwesende Mitarbeiter durch die Beschallung während des Kurses nicht in der Verrichtung ihrer Tätigkeit beeinträchtigt werden. In vielen Firmen sind heute auch bereits entsprechende Betriebssport-Räume eingerichtet.




Die Teilnahme an den Kursen findet im Normalfall außerhalb der Arbeitszeit statt. Aus diesem Grund sollte der Termin des Kurses in den Bereich der beginnenden Feierabend-Zeit gelegt werden.




Die Kosten bei Kursen mit Arbeitgeber-Beteiligung werden hälftig im Voraus und hälftig nach Beendigung des Kurses fällig. Die Bezahlung der von mir, als ausführender Kooperationspartnerin, in Rechnung gestellten Leistungen erfolgt über den Arbeitgeber.

Einige Firmen tragen die Kosten der Betriebssportkurse nur anteilig und verpflichten die teilnehmenden Mitarbeiter zur Zahlung eines Eigenanteils in beliebig zu vereinbarender Höhe. Dies soll die Motivation zur nachhaltigen Teilnahme an den geförderten Kursen erhöhen. Sollte die Zahlung eines Eigenanteils vereinbart worden sein, so ist dieser durch den Teilnehmer in der ersten Kursstunde direkt an mich zu entrichten.

Es kommt vor, dass Arbeitgeber die teilnehmenden Mitarbeiter verpflichten den gesamten Kursbeitrag selbst zu übernehmen, wenn eine prozentual individuell bestimmbare Teilnahme-Quote (zum Beispiel Anwesenheit bei 80% der Kursstunden) nicht erfüllt wird. Die Führung einer Anwesenheitsliste durch mich ist in diesen Fällen obligatorisch.



Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Dann sprechen Sie mich bitte an!