Beim Betriebssport mit Arbeitgeber-Beteiligung stellt
sowohl die unentgeltliche Überlassung eines
geeigneten Raumes im Betriebsgebäude als auch die
anteilige oder
komplette Übernahme der
Kurs-Kosten je Teilnehmer die Förderung durch den
Arbeitgebers dar.
Bei der Wahl des Raumes sollte darauf geachtet werden, dass dieser in irgendeiner Form belüftet ist...sei es durch Fenster oder eine entsprechende Lüftungsanlage. Die Größe des Raumes sollte der geplanten Teilnehmerzahl entsprechen...jeder sollte sich noch frei bewegen können. Der Bodenbelag sollte idealerweise aus Holz, PVC oder ähnlichen Materialien bestehen. Teppichboden ist eher weniger gut geeignet, stellt aber kein KO-Kriterium dar. Der Raum sollte so gelegen sein, dass eventuell noch anwesende Mitarbeiter durch die Beschallung während des Kurses nicht in der Verrichtung ihrer Tätigkeit beeinträchtigt werden. In vielen Firmen sind heute auch bereits entsprechende Betriebssport-Räume eingerichtet.
Die Teilnahme an den Kursen findet im Normalfall außerhalb der Arbeitszeit statt. Aus diesem Grund sollte der Termin des Kurses in den Bereich der beginnenden Feierabend-Zeit gelegt werden.
Die Kosten bei Kursen
mit Arbeitgeber-Beteiligung werden hälftig im Voraus und
hälftig nach Beendigung des Kurses fällig. Die
Bezahlung der von mir, als ausführender
Kooperationspartnerin, in Rechnung gestellten Leistungen
erfolgt über den Arbeitgeber.
Einige Firmen tragen die Kosten der Betriebssportkurse
nur anteilig und verpflichten die teilnehmenden
Mitarbeiter zur Zahlung eines Eigenanteils in beliebig zu
vereinbarender Höhe. Dies soll die Motivation zur
nachhaltigen
Teilnahme an den geförderten Kursen erhöhen.
Sollte die Zahlung eines
Eigenanteils vereinbart worden sein, so ist dieser durch
den Teilnehmer in der ersten Kursstunde direkt an mich zu
entrichten.
Es kommt vor, dass Arbeitgeber die teilnehmenden
Mitarbeiter verpflichten den gesamten Kursbeitrag selbst
zu übernehmen, wenn eine prozentual individuell
bestimmbare Teilnahme-Quote (zum Beispiel
Anwesenheit bei 80% der Kursstunden) nicht erfüllt wird.
Die Führung einer Anwesenheitsliste durch mich
ist in diesen Fällen obligatorisch.
Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Dann sprechen Sie mich bitte an!